Aus- und Weiterbildung
Aufgrund demographischer Veränderungen (höhere Lebenserwartung und damit verbunden mehr ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) und Umbrüchen in der Arbeitswelt (veränderte Arbeitsbedingungen, technischer Fortschritt, neue Berufsbilder) werden Bildung und Wissen zunehmend entscheidende Wettbewerbsfaktoren für jeden Einzelnen. Um bei der Entwicklung mitzuhalten oder um sich Aufstiegsmöglichkeiten zu sichern, ist eine fortlaufende berufliche Weiterbildung erforderlich, für die sich der Begriff "Lebenslanges Lernen" etabliert hat. Vor diesem Hintergrund gib es eine Vielzahl von beruflichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich.
Um dieses Lebenslange Lernen zu gewährleisten gibt es in Rheinfelden (Baden) und dem direkten Umland eine Reihe Aus- und Weiterbildungsinstitutionen angesiedelt, die ein breites Spektrum an Lehrgängen und Fortbildungen anbieten.
Eine Auswahl der in Rheinfelden ansässigen Bildungsinstitutionen:
- Gewerbeschule Rheinfelden (Baden) mit angeschlossenem Technischem Gymnasium
- IHK Hochrhein-Bodensee (Standort Schopfheim)
- Volkshochschule Rheinfelden (Baden)
- DEKRA Akademie Rheinfelden (Baden)
Finanzielle Förderungen von Weiterbildungsmaßnahmen:
Wer wird gefördert:
Einen Prämiengutschein können Personen erhalten, die mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Das zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen.
Wie wird gefördert:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Teilnahmegebühr. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Teilnehmergebühren. Einen Prämiengutschein kann man alle zwei Kalenderjahre erhalten.
Was wird gefördert:
Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 €.
Weitere Informationen: bildungspraemie.info
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren Weiterbildungslehrgänge anbieten. Begünstigte der Förderung sind jedoch die Teilnehmer an den Weiterbildungslehrgängen.
Wie wird gefördert:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Teilnahmegebühr. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Teilnehmergebühren. Teilnehmer, die vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums das 50. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden, erhalten einen Zuschuss von 50 %.
Was wird gefördert:
Überbetriebliche Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung. Voraussetzung ist, dass die angebotenen Fachkurse dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen. Außerdem muss der Wohn- oder Beschäftigungsort bzw. der Unternehmenssitz der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen. Förderfähig sind Lehrgänge mit einer Dauer von mindestens 8 bis maximal 240 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit darf nicht kürzer als 45 Minuten sein.
Weitere Informationen: L-Bank