Land erlaubt Öffnung im Einzelhandel unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche

Alle Ladengeschäfte dürfen – unabhängig von ihrer Verkaufsfläche – unter Auflagen wieder vollständig öffnen. Die 800 Quadratmeter-Regelung entfällt. Mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 4. Mai 2020.
 
Die Einzelhändler haben darauf hinzuwirken, dass
  • im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und des Notwendigen der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden,
  • ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern, zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.
Es gilt weiterhin die Richtgröße, dass sich pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nur eine Person (einschließlich Personal) im Laden aufhalten soll.

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