Förderungen & Finanzierungen

Finanzielle Förderungen:

Gründungsfinanzierung

Wer wird gefördert:
Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Das Unternehmen wird in Baden-Württemberg gegründet oder hat hier seinen Sitz. Wenn die Investition in Baden-Württemberg stattfindet, dann kann der Sitz des Unternehmens auch außerhalb des Bundeslandes liegen. Des Weiteren muss das Unternehmen den EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen genügen.

Wie wird gefördert:
Zinsvergünstigte Darlehen zwischen 5.000 € und 5 Mio. €

Was wird gefördert:
Neben der Existenzgründung und der Übernahme eines Unternehmens sind auch Erweiterungen und Modernisierungen förderfähig. Gefördert werden Finanzierungen von Investitionskosten, Warenlager und Betriebsmittelbedarf.

Weitere Informationen: L-Bank

Liquiditätskredit

Wer wird gefördert:
Gewerbliche Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Freiberufler mit Sitz in Baden-Württemberg

Wie wird gefördert:
Zinsvergünstigte Darlehen zwischen 10.000 € und 5 Mio. €; bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Was wird gefördert:
Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen und Betriebsübernahmen

Weitere Informationen: L-Bank

Startfinanzierung 80

Wer wird gefördert:
Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft bis zu 3 Jahre nach ihrer Gründung oder Übernahme. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Wie wird gefördert:
Zinsvergünstigte Darlehen bis zu 100.000 € in Kombination mit einer obligatorischen Bürgschaft in Höhe von 80%; Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Kosten.

Was wird gefördert:
Existenzgründung: Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen. Wichtig ist, dass sich der Gründer/Nachfolger mit dem Vorhaben selbstständig macht.
Existenzfestigungen bis 3 Jahre nach Gründung: Alle Investitionsvorhaben innerhalb von 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.

Weitere Informationen: L-Bank

Wachstumsfinanzierung

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe
  • Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition
  • Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen

Wie wird gefördert:
Zinsvergünstigte Darlehen zwischen 10.000 € und 5 Mio. €; bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Was wird gefördert:

  • Erweiterungen (auch Standortverlagerungen)
  • Modernisierung
  • Rationalisierung
  • Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette
  • Kauf von Unternehmen

Weitere Informationen: L-Bank

Investitionsfinanzierung

Wer wird gefördert:
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler. Die Investition muss im ländlichen Raum in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Zum ländlichen Raum zählen alle Gemeinden unter 50.000 Einwohner.

Wie wird gefördert:
Zinsvergünstigte Darlehen zwischen 5.000 € und 10 Mio. €; bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Was wird gefördert:

  • Übernahme eines Unternehmens
  • Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung 
  • Standortverlagerung
  • Beteiligung an einem Unternehmen

Weitere Informationen: L-Bank

ERP-Kapital für Gründung

Wer wird gefördert:
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition) bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Wie wird gefördert:
Zinsvergünstigte Darlehen bis zu 500.000 €; vollständige Haftungsfreistellung der kreditgebenden Hausbank durch die KfW

Was wird gefördert:
Gefördert werden Investitionen, die Erstausstattung des Material- und Warenlagers sowie der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn die Geschäftsführerfunktion übernommen wird.

Weitere Informationen: KfW

ERP-Gründerkredit - Startgeld

Wer wird gefördert:
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und kleine Unternehmen (bis zu 50 Mitarbeiter und 10 Mio. € Umsatz) bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Wie wird gefördert:
Zinsvergünstigte Darlehen bis zu 100.000 €; 80%ige Haftungsfreistellung der kreditgebenden Hausbank durch die KfW

Was wird gefördert:
Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel sowie der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn die Geschäftsführerfunktion übernommen wird.

Weitere Informationen: KfW

ERP-Gründerkredit - Universell

Wer wird gefördert:
Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Freiberufler sowie junge mittelständische Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt tätig sind.

Wie wird gefördert:
Zinsvergünstigte Darlehen bis zu 2,5 Mio. €; eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Was wird gefördert:
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel.

Weitere Informationen: KfW

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